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ENEV 2009


ENEV 2009

(28.03.2009)
Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) ist am 01.10.2009 in Kraft getreten.
Ab wann und für welche Gebäude gilt die EnEV 2009:

1. Neubauten:
Vergleichbar zur EnEV 2007 und den vorherigen Verordnungen ist bei Neubauten das Datum des Bauantrags entscheidend. Wird der Bauantrag ab dem 01.10.2009 gestellt, ist die neue Verordnung anzuwenden. Bei lediglich anzeigepflichtigen Vorhaben ist entsprechend der Zeitpunkt der Bauanzeige entscheidend.

2. Bestand:
Bei Sanierungen, die keiner Meldung an die Baubehörde bedürfen (z.B. Dach- oder Fassadendämmung), ist der Zeitpunkt der Bauausführung entscheidend.


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