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Energieausweis

 

Energieausweis

Wenn ein Haus vermietet oder verkauft wurde kannte der Mieter oder Käufer bisher nur die eigentlichen Miet- oder Erwerbskosten. Die Höhe der Nebenkosten, die heute schon als "2. Miete" bezeichnet werden war allgemein nicht bekannt. Insbesondere die Höhe der Heiz- und Warmwasserkosten schwanken sehr stark, da Gebäude unterschiedlicher Konstruktion und unterschiedlichen Alters deutlich verschiedene Energieeffizienzen aufweisen. Um diese Unsicherheit zu beseitigen wurde der Energieausweis eingeführt. Er zeigt anhand einer Skala wie sparsam das Gebäude mit der Energie umgeht und erleichtert so dem Mieter oder Käufer seine Entscheidung, da er nun mit anderen Gebäuden vergleichen kann.


„Quelle: dena/BMVBS“

Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.
Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen.

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